Steine können etwas speziell wirken, was deinen Einsatzbereich angeht – daher hier die einfache Regel: Steine (außer Angebotssteine) können für abgeschlossene ZEN Karten-Zahlungen verwendet werden, die bei Händlern erfolgt sind, deren Kategorie dem Stein-Typ entspricht.
Wo Steine funktionieren
Du kannst Steine für abgeschlossene ZEN Karten-Zahlungen verwenden.
Sie funktionieren nicht bei noch laufenden Zahlungen, Banküberweisungen, ZEN Buddies-Übertragungen, Aufladungen, Rückerstattungen oder Kryptowährungsübertragungen.
Bevor wir starten
- Jeder Stein kann für eine Transaktion verwendet werden.
- Steine lassen sich nicht kombinieren. Du kannst jeweils nur einen verwenden.
- Verwendete Steine können nicht zurückgegeben werden.
- Ist der Transaktionswert niedriger als der Wert der Steine, erhältst du nur eine Rückerstattung bis zur Höhe des Transaktionsbetrags.
Beispiel: Wenn du einen 2-€-Stein für einen Einkauf über 1 € nutzt, erhältst du 1 € zurück.
Wie du einen Stein einlöst, erfährst du hier: Wie man einen Stein verwendet
Leidenschaftssteine
Einen Leidenschaftsstein kannst du für Transaktionen bei Händlern mit folgenden Kategorien verwenden:
-
Leidenschaftsstein: Gaming
Computer-Softwaregeschäfte; Digitale Güter; Hobby-, Spielwaren- und Spieleläden; Videospielhallen. -
Leidenschaftsstein: Filme & Bücher
Kabel- und andere Pay-TV-Dienste; Digitale Güter: Bücher, Filme, Musik; Buchhandlungen; Film- und Videoproduktion und -vertrieb; Kinos. -
Leidenschaftsstein: Musik
Musikgeschäfte, Musikinstrumente, Noten; Plattenläden; Digitale Güter: Bücher, Filme, Musik; Tanzhallen, Studios und Schulen; Theaterproduzenten (außer Film), Ticketagenturen; Bands, Orchester und sonstige Unterhaltungskünstler.
Rechnungsstein
Einen Rechnungsstein kannst du für Transaktionen bei Händlern mit folgenden Kategorien verwenden:
-
Rechnungsstein: Versorgungsunternehmen
Strom-, Gas-, Sanitär- und Wasserversorger. -
Rechnungsstein: Kraftstoff
Erdöl und Erdölprodukte; Tankstellen; Automatisierte Kraftstoffspender; Laden von Elektrofahrzeugen; Brennstoffe – Heizöl, Holz, Kohle, Flüssiggas. -
Rechnungsstein: Mobilfunk
Faxdienste, Telekommunikationsdienste. -
Rechnungsstein: Internet
Computernetzwerkdienste.
Freudestein
Einen Freudestein kannst du für Transaktionen bei Händlern mit folgenden Kategorien verwenden:
- Milchproduktegeschäfte, Bäckereien, sonstige Lebensmittelgeschäfte wie Convenience Stores und Spezialmärkte, Caterer, Restaurants und Gaststätten, Bars, Kneipen, Cocktail-Lounges, Nachtclubs und Diskotheken, Fast-Food-Restaurants sowie Getränkemärkte für Bier, Wein und Spirituosen.
Ünterstützungssteine
Einen Ünterstützungsstein kannst du für Transaktionen bei Händlern mit folgenden Kategorien verwenden:
- Wohltätige und soziale Dienstleistungsorganisationen.
Angebotssteine
Ein Angebotsstein erhöht den Cashback bei einem bestimmten Sofort Cashback-Partner, der dir zufällig zugewiesen wird, wenn du ihn gewinnst. Dieser Partner kann nicht geändert werden.
Wenn du einen Angebotsstein verwendest:
- Erhöht sich deine Cashback-Rate für diesen Einkauf auf den auf dem Stein angegebenen Prozentsatz.
- Er lässt sich nicht mit dem Standard-Cashback oder mit anderen Angebotssteine kombinieren.
- Der maximale Cashback pro verstärktem Einkauf beträgt 250 €.
Wichtig
- Ein Angebotsstein kann nur deine nächste berechtigte Transaktion verstärken.
- Wird deine Bestellung storniert, kann der verwendete Angebotsstein nicht zurückgegeben werden.
- Er kann nicht für vergangene Einkäufe verwendet werden.
- Alle anderen Steine können für vergangene Transaktionen verwendet werden.
Glückssteine
Glückssteine können für jede abgeschlossene ZEN Karten-Zahlung verwendet werden, unabhängig von der Händlerkategorie.